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Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Alle Aufträge werden entgegengenommen zu den nachstehenden Bedingungen, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Aufträge
gelten. Durch Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an, so daß seinen etwa
abweichenden Geschäftsbedingunen nicht wiedersprochen zu werden braucht. Abweichungen von diesen Bedingungen, von zunächst erteilten
Aufträgen und sonstige Abmachungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden und nur für den Enzelauftrag, für den sie vereinbart
werden.
 
2. Auftragserteilung
Bei Auftragsannahme handelt der Auftragnehmer im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers, insbesondere bei weiterer
Auftragsvergabe an Dritte (Fotografen, Satzstudios, Reprobetriebe, Druckereien, Verlage u.a.).
 
3. Rücktritt bei Bonitätszweifeln
Entstehen nach Auftragserteilung objektive Zweifel über die Kreditwürdigkeit oder Bonität des Auftraggebers (z.B. Wechselproteste, ungünstige
Auskünfte u.a.), so ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder vom Auftrag zurückzutreten und in diesem Falle eine angemessenen
Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu verlangen oder Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Gleiches gilt bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, auch hinsichtlich einer berechtigten Vorschußforderung des Auftragnehmers.
 
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat
er dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, daß dem
Auftragnehmer eine angemssene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung des Auftragnehmers über
alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Auf Verlangen ist die Form und der Inhalt
des Auftrags dem Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
 
5. Gefahrtragung
Der Versand erfolgt unversichert und auf Gefahr des Auftraggebers.
 
6. Mängel, Untersuchungspflicht, Druckfreigabe
Layouts und Muster sind vom Auftraggeber bei Eingang unverzüglich hinsichtlich Beschaffenheit, Einsatzzweck und Übereistimmung mit dem
erteilten Auftrag zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, anderfalls
gelten die vorgelegten Unterlagen als genehmigt, die Druckfreigabe als erteilt. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln ist dem Auftragnehmer
zunächst ein zweimaliges nachbesserungsrecht einzuräumen, erst danach gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
 
7. Haftung, Rechte Dritter
Der Auftraggeber hat alle mit dem Auftrag verbundenen Ansprüche Dritter zu prüfen und zu wahren, insbesondere auch die mögliche
Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Warenzeichenrechten, sowie etwaige Verstöße gegen das Gesetz, gegen unlauteren Wettbewerb
zu meiden. Hierfür übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen frei.
 
8. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem Auftrag resultierenden Gesamtforderungen des Auftragnehmers bleiben die überlassenen
Unterlagen und Materalien (z.B. Druckvorlagen, Muster, Datenträger u.a.) Eigentum des Auftragnehmers und unterstehen dessen alleinigen
Urheber- und Verfügungsrecht.
 
9. Erfüllungsort, Gerichtstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle im Zusammenhang mit dem Auftrag zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers ist 66119 Saarbrücken.
Gerichtsstand ist Saarbrücken, falls nicht etwas ausdrücklihch vereinbart wurde. Für Verträge mit Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
 
10. Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Bedingugnen nicht wirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt.
 
Stand 01.01.2010