Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Geltung der Geschäftsbedingungen |
Alle Aufträge werden entgegengenommen zu den nachstehenden Bedingungen, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Aufträge |
gelten. Durch Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an, so daß seinen etwa |
abweichenden Geschäftsbedingunen nicht wiedersprochen zu werden braucht. Abweichungen von diesen Bedingungen, von zunächst erteilten |
Aufträgen und sonstige Abmachungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden und nur für den Enzelauftrag, für den sie vereinbart |
werden. |
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2. Auftragserteilung |
Bei Auftragsannahme handelt der Auftragnehmer im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers, insbesondere bei weiterer |
Auftragsvergabe an Dritte (Fotografen, Satzstudios, Reprobetriebe, Druckereien, Verlage u.a.). |
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3. Rücktritt bei Bonitätszweifeln |
Entstehen nach Auftragserteilung objektive Zweifel über die Kreditwürdigkeit oder Bonität des Auftraggebers (z.B. Wechselproteste, ungünstige |
Auskünfte u.a.), so ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder vom Auftrag zurückzutreten und in diesem Falle eine angemessenen |
Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu verlangen oder Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. |
Gleiches gilt bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, auch hinsichtlich einer berechtigten Vorschußforderung des Auftragnehmers. |
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4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers |
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat |
er dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, daß dem |
Auftragnehmer eine angemssene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung des Auftragnehmers über |
alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Auf Verlangen ist die Form und der Inhalt |
des Auftrags dem Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. |
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5. Gefahrtragung |
Der Versand erfolgt unversichert und auf Gefahr des Auftraggebers. |
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6. Mängel, Untersuchungspflicht, Druckfreigabe |
Layouts und Muster sind vom Auftraggeber bei Eingang unverzüglich hinsichtlich Beschaffenheit, Einsatzzweck und Übereistimmung mit dem |
erteilten Auftrag zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, anderfalls |
gelten die vorgelegten Unterlagen als genehmigt, die Druckfreigabe als erteilt. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln ist dem Auftragnehmer |
zunächst ein zweimaliges nachbesserungsrecht einzuräumen, erst danach gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. |
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7. Haftung, Rechte Dritter |
Der Auftraggeber hat alle mit dem Auftrag verbundenen Ansprüche Dritter zu prüfen und zu wahren, insbesondere auch die mögliche |
Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Warenzeichenrechten, sowie etwaige Verstöße gegen das Gesetz, gegen unlauteren Wettbewerb |
zu meiden. Hierfür übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen frei. |
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8. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht |
Bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem Auftrag resultierenden Gesamtforderungen des Auftragnehmers bleiben die überlassenen |
Unterlagen und Materalien (z.B. Druckvorlagen, Muster, Datenträger u.a.) Eigentum des Auftragnehmers und unterstehen dessen alleinigen |
Urheber- und Verfügungsrecht. |
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9. Erfüllungsort, Gerichtstand und anzuwendendes Recht |
Erfüllungsort für alle im Zusammenhang mit dem Auftrag zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers ist 66119 Saarbrücken. |
Gerichtsstand ist Saarbrücken, falls nicht etwas ausdrücklihch vereinbart wurde. Für Verträge mit Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen |
Bestimmungen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag |
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. |
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10. Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen |
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Bedingugnen nicht wirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen |
dadurch nicht berührt. |
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Stand 01.01.2010 |
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